Wer zahlt bei Sturmschäden Unwetterschäden  
 
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Wer zahlt bei Sturmschäden Unwetterschäden

Wer zahlt bei Sturmschäden / Unwetterschäden?
Orkan Kyrill der am 18.01.2007 mit einer Windstärke von 11 (über 119,5 km/h) über Europa regelrecht fegte hinterlies allein in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe.

Ab Windstärke 8 (64 km/h) sind im Allgemeinen Sturmschäden versichert. Wer als Betroffener

eine Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung abgeschlossen hat wird in der Regel nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben.

Wichtige Tipps für Betroffene:

1. Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung

2. für Schäden am Haus (Gebäudeschäden) etwa durch Bäume, Schornsteine oder Strommasten kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Bei einem abgedeckten Dach oder eingeschlagenen Fenstern sind auch Folgeschäden wie etwa eindringender Regen ebenfalls versichert. ACHTUNG: Als Versicherter sind Sie verpflichtet den Schaden möglichst weit zu begrenzen, zum Beispiel mit einer Plane. Bei Hochwasserschäden oder Überschwemmungen haftet die Wohngebäudeversicherung nicht. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie eine Zusatzversicherung gegen "Elementarschäden" abgeschlossen haben.
Nur die sogenannte DDR-Police, die nach der Wende von der Allianz übernommen wurde deckt auch diese Schäden ab denn darin sind auch Hochwasserschäden automatisch mitversichert.

3. für Schäden am Hausrat (Hausratversicherung), wie etwa Ihre Wohnungseinrichtung, kommt Ihre Hausratversicherung auf. Zum Beispiel zahlt die Hausratversicherung ein zu Bruch gegangenes Fenster nur wenn ein Schrank ebenfalls beschädigt wurde. Bei Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und die erforderliche Notverglasung deckt nur eine zusätzliche Glasversicherung ab! Eine Glasversicherung können Sie meistens zusammen mit Ihrer Hausratversicherung abgeschliessen.

4. für Schäden am Auto (Kaskoversicherung) die durch Dachziegel, Äste oder Bäume entstanden sind kommt Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Versichert ist dabei immer der jeweilige Zeitwert des Wagens, niemals der Neuwert. Machen Sie einen Fahrfehler, etwa durch einen abgebrochenen Ast kommt nur Ihre Vollkasko für den Schaden auf. ACHTUNG: Voraussetzung ist allerdings das keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5. bei Personenschäden kommt Ihre Krankenversicherung auf. Bei dauerhaften Schäden kommt die private Unfallversicherung auf.

6. Der Nachweis von Sturmschäden: Um Probleme mit der Versicherung vorzubeugen, sollten Sie unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen. Vorhandene Einkaufsbelege sind in jedem Fall von Vorteil! Sind diese nicht vorhanden notieren Sie den etwaigen Kaufpreis und den ungefähren Zeitpunkt der Anschaffung. Bei Gebäudeschäden sollten detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden. Bei einem Schaden an den Dachziegeln müssen Sie nicht selbst aufs Dach klettern, bitten Sie einfach den Handwerker diese Fotos zu machen. Sinnvoll ist auch zusammen mit Ihrem Nachbarn Protokolle über die entstandenen Schäden zu verfassen.

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