Wohnen/Wohnung
Mit Wohnung bezeichnet man eins von zwei eng zusammenhängenden Konzepten:
- Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
- Ein abgeschlossener Teil eines größeren Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein Spezialfall der ersten Bedeutung und diejenige, die umgangssprachlich mit Wohnung meist gemeint ist.
Eine Wohnung ist eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen.
Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene Wohnungen
Eine abgeschlossene Wohnung besteht demnach aus einer Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden. Lediglich Nebenräume dürfen außerhalb der Wohnung liegen.
Immobilie
Eine Immobilie oder Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch gesehen ist es "unbewegliches Gut", woher sich auch das Wort Immobilie ableitet: Lateinisch im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache.
Der Besitz von "Grund und Boden" und sein neueres Analogon des Wohnungseigentums gilt als sichere Angelegenheit, da genaue Regelungen bestehen. Ertragsmäßig sind Immobilien hingegen weitaus schwieriger einzuschätzen.
Deshalb gibt es einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Quelle: Wikipedia |