Nebenjob
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines Arbeitnehmers oder Beamten ausgeübt wird. Sie ist grundsätzlich zulässig, wenn durch sie dienstliche Interessen nicht nachteilig beeinflusst werden (z.B. Widerstreit mit dienstlichen Pflichten, dem Ansehen der Dienststelle schädlich). Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein.
In folgenden Gesetzen und Vereinbarungen finden sich Regelungen zur Nebentätigkeit:
- Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
- Arbeitszeitgesetz
- Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Individualabreden
- Sozialversicherungs- und Steuerrecht.
Zudem gibt es spezielle beamtenrechtliche Regelungen in
- Bundesbeamtengesetz (§§ 64 ff.)
- Beamtenrechtsrahmengesetz
- Bundesnebentätigkeitsverordnung
- Beamtengesetze sowie Nebentätigkeitsverordnungen der Länder.
Bei Beamten, Richtern und Soldaten sind Nebentätigkeiten grundsätzlich vom Dienstherrn zu genehmigen. Nur für wenige Nebentätigkeiten gibt es nur Anzeigepflichten (wissenschaftliche Vorträge usw.). Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst war bislang aufgrund von § 11 BAT das Beamtenrecht sinngemäß anzuwenden. Mit dem TVöD ist das seit dem 1. Oktober 2005 anders geworden. Nun mehr sind nach § 3 TVöD Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern müssen nur noch angezeigt werden.
Auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums werden Nebentätigkeiten als Tätigkeiten, die nur mittelbar der Erfüllung einer Arbeitsaufgabe dienen, beschrieben.
Arbeit
Das Wort Arbeit bezeichnet:
- im Allgemeinen die zielgerichtete, zweckgebundene menschliche Verrichtung - siehe Tätigkeit, diese wird von verschiedenen Fachrichtungen unterschiedlich eingegrenzt und unter unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet:
in der Philosophie die bewusste schöpferische Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und der Gesellschaft, siehe Arbeit (Philosophie)
in der Soziologie die zielbewusste und sozial durch Institutionen abgestützte Tätigkeit, siehe Arbeit (Sozialwissenschaften)
in der Arbeits- und Organisations-Psychologie die Untersuchung von Belastung und Beanspruchung durch die Arbeit/in der Arbeit, um im Sinne des gesteckten Ziels Handlungsbedarf zu erkennen und Gestaltungsmassnahmen einzuleiten.
in der Volkswirtschaftslehre einen Produktionsfaktor, siehe Arbeit (Ökonomie)
in der Arbeitswissenschaft eine berufliche Tätigkeit, siehe Erwerbstätigkeit
in der christlichen Theologie eine Beschäftigung, der sich zu widmen in Gottes Sinn ist - vgl. ora et labora
- in der Physik eine Energiemenge, das Produkt aus Kraft und Weg, siehe Arbeit (Physik), oder die Elektrische Arbeit
- ein Produkt geistiger oder kreativer Auseinandersetzung
eine wissenschaftliche Arbeit (eine Darstellung als Produkt eigenständiger Forschung), z. B. Doktorarbeit
eine Leistungskontrolle in der Schule (z. B. Klassenarbeit)
eine Künstlerische Arbeit, siehe Kunstwerk
Das Wort Arbeiten bezeichnet darüber hinaus:
- im technischen Bereich Verformungen, insbesondere die eines Baumaterials - so arbeitet z. B. Holz.
- Umgangssprachlich arbeitet auch investiertes Geld, das Erträge bringen soll.
Quelle: Wikipedia |