Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung versichert die Kosten eines Rechtsstreites. Darunter zählen u. a. die Anwaltsgebühren, die Strafkautionen, die Gerichtskosten. Geldstrafen und Bußgelder werden
dagegen nicht gedeckt. Eine Rechtsschutzversicherung kann individuell aus den vom Versicherer angebotenen „Bausteinen“ – z. B. Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - zusammengesetzt werden, da nicht jeder Versicherte alle Bausteine benötigt. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, d. h. liegt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon ein Rechtsstreit vor, ist dieser nicht versichert, der Versicherungsschutz beginnt erst 3 Monate danach. Zudem werden die Kosten eines Rechtsstreites nicht erstattet, wenn der Versicherer keine Erfolgsaussicht feststellt. Die Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung.
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