Mit einem Bausparvertrag in die eigene Immobilie
Wer frühzeitig damit beginnt, Geld für seine Zukunft anzusparen, hat es später leichter, seinen Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren.
Denn eine solide Immobilienfinanzierung ist, nach der Wahl der geeigneten Immobilie, die wichtigste Transaktion im Leben eines Menschen.
Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages hat der Sparer nicht nur die Möglichkeit, mit regelmäßigen Beträgen ein kleines Vermögen auszubauen, sondern sichert sich zudem ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Nachdem ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde, beginnt die Ansparphase. Ist ein bestimmter Betrag zusammen gekommen, kann er, bestimmte Kriterien vorausgesetzt, von der Bausparkasse als zuteilungsreif gestellt werden. Ausschlaggebend dafür ist eine bestimmte Höhe der Bausparsumme innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
In der Regel gilt für die Zuteilung, dass wenigstens 40 Prozent der Bausparsumme angespart sein muss, sodass die Bausparkasse eine Bewertungszahl vergeben kann. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Vertrag zu einem festgesetzten Stichtag zugeteilt werden.
Zusätzlich erwirbt sich der Bausparer, bestimmte Einkommensgrenzen vorausgesetzt, auch noch eine Wohnungsbauprämie für seine Ansparleistungen. Werden vom Sparer Spar- oder Tilgungsleistungen als vermögenswirksame Leistungen erbracht, gibt es noch eine Arbeitnehmer- Sparzulage oben drauf. Jedoch ist auch diese abhängig vom jeweiligen Einkommen des Bausparers.
Mit relativ geringen Beträgen hat der Bausparer während der Ansparphase die Chance, ein geeignetes Starkapital aufzubauen und erwirbt sich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Die dafür zu erbringenden Zinsen werden zu Beginn der Darlehensphase festgelegt, sodass man über die gesamte Laufzeit über eine Planungssicherheit verfügt und unabhängig von Schwankungen der Marktzinsen ist.
Somit ergänzt ein Bausparvertrag auf optimale Weise die gesamte Finanzierung einer Immobilie und eröffnet dem Sparer auch noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, von staatlicher Förderung zu profitieren.
Schon Jahre vor dem Kauf oder Bau des Eigenheimes eröffnet sich der Bausparer die Möglichkeit, sinnvoll zu investieren, Förderungen in Anspruch nehmen zu können und die Baufinanzierung optimal zu ergänzen.
Wer sich anders entschlossen hat, muss ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen. Wird der Bausparvertrag fristgerecht gekündigt, muss man auch nicht den Beweis erbringen, dass angesparte Beträge für wohnwirtschaftlichen Zwecke eingesetzt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bausparer vor Ablauf des Bausparvertrages an sein Geld kommen möchte.
Autor: Robert Jacobi 12.03.2007
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